Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
11.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.08.2020
Termine
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2018
Termine
31.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2016
Löschungsankündigungen
16.04.2015
Sonstiges
30.05.2014
Eröffnungen
29.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
11.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.03.2013
Neueintragungen